§ 1 Geltungsbereich

(1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der „Bernhard Reichenbach, EMV Consult, Technische Unternehmensberatung“ nachfolgend „Berater“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber bzw. Besteller“ genannt und nur gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 AGB – Gesetz und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
(1.2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingung abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

§ 2 Gegenstand

(2.1) Der Berater erbringt Beratungs- Dienstleistungen auf dem Gebiet der Elektro-Magnetischen-Verträglichkeit (EMV), der EU-Richtlinien Konformität und Normenrecherche um dem Auftraggeber den richtlinienkonformen Betrieb im, sowie die Einführung von Produkten, Anlagen und Systemen CE- Konform in den EWR zu erleichtern. Nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen werden die Beratungsdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Analyse, Engineering, Trouble shooting, Projektierung, Organisation und Planung, Weiterbildungskurse und kundenspezifische Seminare erbracht.

§ 3 Leistungsumfang und Berichtspflicht

(3.1) Eine Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich zunächst aus der detaillierten Beschreibung des Auftraggebers, aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters.
(3.2) Ausschließlich die in der Auftragsbestätigung als mitgeltend bezeichneten Dokumente gelten als vereinbart, im Sinne einer Leistungsbeschreibung.
(3.3) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung und die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
(3.4) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Zusätzlich zum Abschlussbericht der Beratung angefertigte Berichte bzw. Zwischenberichte in Schriftform werden gesondert nach Zeitaufwand gemäß den aktuellen Verrechnungstarifen in Rechnung gestellt.
(3.5) Änderungen, Ergänzungen, oder Erweiterungen der Aufgabenstellung bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Änderungen des Vertrages

(4.1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4.2) Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von § 6, Ziffer 6.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

§ 5 Feststellung der Auftragsbeendigung

(5.1) Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,
a; wenn der Auftragnehmer die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt, oder
b; wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.

§ 6 Vergütung – Honorar – Kosten

(6.1) Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Grundsätzlich sind Zahlungen nach Rechnungserhalt 30 Tage ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
(6.2) Sind Festpreise vereinbart, z.B. bei definierter Projektarbeit und deren Ablauf, so wird je ein Drittel der Gesamt- Auftragssumme bei Vertragsabschluß, bei Meldung der Lieferbereitschaft und bei Abnahme der Beratungsleistung fällig.
(6.3) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen.
(6.4) Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers

(7.1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle, für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektierung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Ist die Durchführung der Beratung gemäß vereinbartem Auftrag im Umfeld des Auftraggebers, bei dessen Klientel vor Ort durchzuführen, so hat der Auftraggeber für den reibungslosen, vertragsgemäß notwendigen Zutritt des Beraters beim Klienten zu sorgen.

§ 8 Kooperation mit weiteren Dienstleistern

(8.1) Der Berater kann mit Zustimmung des Auftraggebers weitere Dienstleister zur Erfüllung der Gesamtaufgabe und Projektrealisierung einsetzen. Die rechtliche Koordination bleibt beim Berater.

§ 9 Schutz des geistiges Eigentums

(9.1) Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen, mündlich weitergeleitet Hinweise und Anweisungen zur Projektrealisierung dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
(9.2) Beim Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 9.1 steht dem Berater ein angemessener Schadenersatz zu.

§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz

(10.1) Der Berater verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrages erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln, Mitarbeiter als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
(10.2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten Daten an Dritte weiterzuleiten.

§ 11 Haftung des Beraters

(11.1) Der Berater haftet nur für Schäden, die er, oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
(11.2) Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. § 4; Ziffer 4.1 – 4.2, § 7; Ziffer 7.1, dieser Bedingungen) beruht. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung, Kostenerstattung bei Ersatzvornahme bestehen nicht.
(11.3) Für Schäden, die schriftlich mitgeteilt wurden und die der Berater gemäß Ziffer 11.1 schuldhaft zu vertreten hat, haftet er bis zu einen Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch für einen Betrag von € 10.000.-. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 12 Verzug und höhere Gewalt

(12.1) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 7; Ziffer 7.1, dieser Bedingungen oder sonst wie obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung

(13.1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendet werden.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

(14.1) Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
(14.2) Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat.

§ 15 Sonstiges

(15.1) Ein vorliegendes Angebot gilt dreißig Kalendertage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluß erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden.

§ 16 Schlussbestimmungen

(16.1) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(16.2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(16.3) Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzten, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielen.
(16.4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Elzach.